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Bildnachweis: Gelderblom, Sie waren Bürger der Stadt, S. 24
Synagoge mit "Stürmerkästen". Aufschrift auf dem rechen Kasten: "Brecht die Judenmacht, dann erlöst ihr die Menschheit"
Der Verkauf des Synagogengeländes


Die jüdische Synagoge in Hameln bis 1938

Eine jüdische Synagoge als eigenständiges Gebäude gab es in Hameln vor dem 19. Jahrhundert nicht. 1875 kaufte die Gemeinde von der Stadt die leerstehende Garnisionskirche, um darin eine Synagoge einzurichten. Nach massiven Protesten evangelischer Pfarrer wurde der Verkauf schließlich verboten. Zwangsweise wich die Gemeinde in die abgelegene Bürenstraße aus und kaufte dort 1877 ein Baugrundstück. Die Synagoge wurde von dem hannoverschen Architekten Edwin Oppler erbaut und am 2.7.1879 eingeweiht. Der Bau, bewusst in "deutschem" Stil - romanisch-monumental - gehalten, sollte als Zeichen der Gleichstellung und Emanzipation der Juden in Deutschland und als klares Bekenntnis zum deutsch-nationalen Konservatismus verstanden werden. Aber bereits 1883 kam es zu ersten Zerstörungen an der Synagoge.

Auch in der NS-Zeit wurde die Synagoge Ziel antisemitischer Übergriffe. Am 6.3.1933 wurde ein Brandanschlag verübt, am 15.4.1935 wurde das Tor beschädigt, am 17.4.1935 wurden die Fensterscheiben zertrümmert. In der Nacht vom 9. zum 10.11.1938 wurde die Hamelner Synagoge von Hamelner in Brand gesteckt. Das Gebäude brannte bis auf die Grundmauern nieder, die Feuerwehr beschränkte sich darauf, umliegende Gebäude vor einem Übergreifen der Flammen zu schützen.

Für die entstandenen Schäden der Pogromnacht sollten die Geschädigten selber aufkommen. So bestimmte es die am 12.11. erlassene Verordnung (VO) zur Wiederherstellung des Straßenbildes. Die jüdischen Gemeinden wurden verpflichtet, auf eigene Kosten für die Beseitigung der Schäden an ihren Einrichtungen - Synagogen und Friedhöfe - zu sorgen. Zugleich wurden alle Versicherungsansprüche der Geschädigten zugunsten des Reiches beschlagnahmt.

In Hameln hielt sich Oberbürgermeister Detlef Schmidt nur im Fall des zerstörten jüdischen Friedhofs an die VO, als er am 30.12. die jüdische Gemeinde zu dessen umgehender Instandsetzung aufforderte. Im Fall der zerstörten Synagoge ließ die Stadt es nicht mehr dazu kommen. Ohne Erlaubnis der Gemeinde wurde der Abriss verfügt. Die Eile hatte ihren Grund, denn die Stadt hatte schon vor der Zerstörung der Synagoge großes Interesse am Erwerb des Grundstückes Bürenstraße 5, das einen erheblichen Wert hatte. Allein der Einheitswert, generell immer deutlich niedriger angesetzt als der tatsächliche Verkaufswert, betrug 1938 32.500,- RM. Der Brand der Synagoge kam der Stadt mehr als nur gelegen.

Schon im September 1938 hatte Schmidt die Idee, das Grundstück, auf dem die zu diesem Zeitpunkt noch intakte und genutzte Synagoge stand, für die Stadt zu erwerben. Er war sich wohl sicher, dass die Synagoge in absehbarer Zeit nicht mehr gebraucht werden würde.

StA Hameln Acc. 2001/11 Nr. 1

Bei einer Besprechung am 26.9. wurde vorgeschlagen, der Synagogengemeinde den Ankauf des Grundstückes zum Preis von 8,- RM/qm zuzügl. aller Kosten und des zugehörigen Wohnhauses zum Preis von 5000,- RM anzubieten. Vorher sei das Objekt zu besichtigen. Nach der Besichtigung befand OB Schmidt am 10.10., dass 6,- RM/qm - das entsprach 5892,- RM für Grundstück und Synagoge - sowie 4000,- RM für das Haus ausreichend seien. Einleitend mit der Behauptung, die Synagoge "mache äußerlich den Eindruck völligen Verfalls" und dem Rückschluss, "dass man infolgedessen davon ausgehen könne, dass kein Interesse an dem Grundstück mehr bestehe", ließ er dieses Angebot dem Vorsteher der jüdischen Gemeinde Dr. Siegmund Kratzenstein übermitteln.

Kratzenstein lehnte am 2.11. das Ansinnen der Stadt erwartungsgemäß ab. Die Gemeinde Hameln benötige die Synagoge noch für den Gottesdienst und beabsichtige nicht, diese zu verkaufen. Kratzenstein schloss aber nicht aus, dass "einmal der Zeitpunkt kommt, dass sie hierzu bereit ist". Den Vorwurf, die Gemeinde ließe die Synagoge verkommen, wies er zurück, lediglich die Fenster seien eingeworfen worden. Er zeigte sich über den gebotenen Preis verwundert und wies auf den hohen Einheitswert der Immobilie hin. Immerhin habe die Stadt diesen als berechtigt anerkannt, da sie danach die Grundsteuer berechne. Entweder habe die Synagoge also den festgesetzten Wert, dann müsse derselbe auch gezahlt werden, oder nicht, dann müsse die Steuer herabgesetzt werden.

Schmidt antwortete, die Synagoge stelle "keinen Wert da", da sie im Falle des Ankaufs abgerissen würde. Sollte Kratzenstein seine Meinung ändern, stände die Stadt zum Ankauf bereit. Vier Tage später steckte die SA und die Hamelner Feuerwehr die Synagoge in Brand. Kratzenstein wurde im  KZ Buchenwald inhaftiert und starb nach seiner Rückkehr am 28.11. an den Folgen der Misshandlungen durch die SS-Wachmannschaften.

StA Hameln Acc. 2001/11 Nr. 1

Die Verhandlungen zum Verkauf des Synagogengrundstückes

Die Stadt war sich der Übernahme des Grundstückes so sicher, dass Vermessungsdirektor Reiche Anfang Dezember schon mit einem potenziellen Käufer für das zugehörige Wohnhaus - Zitat: "...welches der jüdischen Gemeinde gehörte" - verhandelte. Die Verhandlungen mit der Synagogengemeinde übernahm Stadtrat Dr. Hans Krüger. Vor Beginn vermerkte Krüger am 20.12.1938, sollte ein Kaufvertrag nicht zustande kommen, müsse der Zugriff auf das Grundstück eben mit Hilfe der "VO über den Einsatz jüdischen Vermögens" vom 3.12.1938 erfolgen. Reiche hatte sich diese VO drei Tage vorher zukommen lassen, die entsprechenden Stellen markiert und Krüger mit den nötigen 'Argumenten' für die 'Verhandlungen' ausgerüstet: "Einem Juden kann aufgegeben werden, (...) sein Grundeigentum (...) ganz oder teilweise binnen einer bestimmten Frist zu veräußern". Einem Runderlass des "Reichskommissars für Preisbildung" Hermann Göring vom 13.12.38 zum Verkauf jüdischer Grundstücke entnahm Reiche die Argumente zur 'Preisbildung' ("Eine Herabsetzung des Kaufpreises (...) ist zulässig"), ungeachtet dessen, dass selbst Görings Erlass vom Einheitswert als unterer Bemessungsgrenze ausging.

OB Schmidt suchte am 23.12. bei Elias Birnbaum um Mitteilung nach, wer jetzt Vorsteher der Synagogengemeinde sei. Unter dem Schock der Ereignisse des Novembers hatte sich dort noch keiner darüber Gedanken gemacht, weshalb zunächst Jettchen Birnbaum telefonisch dem Kaufantrag zustimmte und um ein neues Angebot der Stadt bat.

Krüger wiederholte das Angebot vom 10.10.1938 - 9800,- RM für Grundstück und Haus - und die Gemeinde stimmte zu. Am 3.2.1939 wurde der Kaufvertrag von Reiche im Beisein des neuen Gemeindevorstehers Elias Birnbaum im Urkundenregister eingetragen. Um auch die in Hameln noch verbliebenen Juden loszuwerden - diese waren inzwischen völlig ausgeplündert und verarmt, - machte die Stadt zur Bedingung, dass der Kauferlös nur "zur Beschaffung von Fahrkarten zur Auswanderung" verwendet werden dürfte. Gemeinde und Stadt beantragten beim Landesrabbinat und dem Regierungspräsidenten Hannover die Genehmigung des Angebots. Dies war aber nur der Auftakt zu einer Serie von immer wieder neuen "Verhandlungen" mit dem Ziel, den Preis möglichst noch tiefer zu drücken.

Die Kenntnis vom tatsächlichen Wert des Grundstückes erhielt die Stadt vom Finanzamt (FA) Hameln am 16.2., welches den Einheitswert mit 32.500,- RM bezifferte. Ungeachtet des ohnehin schon viel zu niedrig bemessenen Kaufpreises forderte die Stadt trotz fertigen Kaufvertrags, erfolgter Umschreibung und Genehmigungsersuchen im Februar 'Nachverhandlungen'. In deren Zuge erreichte Krüger eine Ermäßigung des Kaufpreis. Allerdings war Birnbaum nicht bereit, von dieser deutlich geringeren Summe auch noch die Abbruchkosten abzuziehen. Diese wurden von der Stadt 5 x so hoch veranschlagt wie sie tatsächlich waren. Dies war der jüdischen Gemeinde aber nicht bekannt und geht nur aus einer internen Anfrage Krügers vom August 1939 hervor.

Krüger riet dem OB am 21.2., dem Angebot zuzustimmen, da der Gesamtpreis bei Hinzurechnung der Abbruchkosten 1300,- RM niedriger als beim ersten Angebot liegen würde. Schmidt bestimmte daraufhin am 23.2., das Angebot nochmals um 1000,- auf 7500,- RM zu senken. Ggf. dürfe auch bis 8000,- RM gegangen werden. Davon abzuziehen seien aber die der Stadt entstandenen Abbruchkosten, die er nun mit 1500,- RM bezifferte. Damit hätte sich der Kaufpreis auf 6000,- reduziert. Krüger verhandelte Anfang März erneut und einigte sich mit Birnbaum auf 6500,- RM unter Anrechnung der Abbruchkosten.

StA Hameln Acc. 2001/11 Nr. 1

Dem Protokoll der Ratsherrenbesprechung vom 27.3. nach ("Birnbaum hat heute ein neues Angebot gefertigt"), wurde der Kaufpreis zwischenzeitlich nochmals gesenkt. Krüger erteilte am 28.3. die Anweisung, den Bericht an den Regierungspräsidenten zurückzuhalten, da sonst "die Gefahr besteht, dass die Genehmigung auf Grund des 1. Angebotes erfolgt", und forderte die 'Einholung' eines neuen Angebots von der Gemeinde. Als am 30.3.1939 der neue Eintrag des Angebotes in das Urkundenregister erfolgte, betrug der Kaufpreis plötzlich 7500,- RM. Abzüglich  1500,- RM für den Abriss blieben am Ende der 'Verhandlungen' nun nur noch 6000,- RM. Die Stadt nahm am 6.4. das 'Angebot' urkundlich an. Aufschlussreich sind die Formulierungen, mit denen Reiche am 12.4. das Ergebnis der 'Verhandlungen' an den Regierungspräsidenten Hannover weiterleitete und um Genehmigung bat. Wie Reiche mitteilte, habe er sich "ein neues Angebot für den Verkauf des Grundstückes machen lassen und den Kaufpreis auf 7500,- RM herabgesetzt". Davon zog er nochmals 1500,- RM für den Abbruch und die Beseitigung der Synagoge ab. Dieses "Angebot habe er am 6.4.1939 angenommen".

Inzwischen war nicht mehr das Landesrabbinat der Vertragspartner. Die Genehmigung musste nun durch die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland erfolgen, an die auch der Kauferlös abgeführt werden musste, also nicht mehr zur Abschiebung der letzten Juden aus Hameln missbraucht werden konnte.

Am 12.5. erteilte der Regierungspräsident die Genehmigung für den Kaufvertrag, der OFP Hannover genehmigte am 29.6. die Überweisung an die Reichsvereinigung. Als letzte stimmte die Reichsvereinigung dem Verkauf zu. Am 2.2.1940 wurde das Grundstück Bürenstraße 5 auf die Stadt Hameln umgeschrieben und befindet sich bis zum heutigen Tag in städtischen Besitz.

Am 7.9.1951 bat die Jewish Trust Corporation for Germany das FA Hameln um Schätzung des Einheitswertes des ehemaligen Synagogengrundstückes für den Zeitraum 1932 bis 1951 sowie um Mitteilung der Höhe des zur Abgeltung der Hauszinssteuer gezahlten Betrages zwecks Anmeldung zur Rückerstattung. In einem Vergleich im Beschluss des Wiedergutmachungsamtes Hannover vom 27.8. und 2.9.1952 wurde der Stadt Hameln auferlegt, 14.340,- DM an die Jewish Trust Corporation zu zahlen. Mit dieser Zahlung waren alle Rückerstattungsansprüche erledigt.

Im November 2001 hat eier der beiden neuen Jüdische Gemeinden Hameln beschlossen, am alten Standort wieder eine Synagoge bauen zu lassen. Die Stadt Hameln erklärte sich bereit, einen größeren Teil des Grundstücks Bürenstraße 5 für einen "sehr fairen Preis" zu überlassen. Der Bau wird jedoch nicht vor dem Jahre 2004 beginnen.

Bürenstraße 5
Bürenstraße 5

 

 

 

 

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