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Bildnachweis: Gelderblom, Der jüdische Friedhof in Hameln, S. 4
Die Verwertung des jüdischen Friedhofes in Hameln


Zur Geschichte des jüdischen Friedhofs in Hameln bis 1938

Das Gelände für den jüdischen Friedhof in der späteren Scharnhorststraße wurde am 22.3.1743 von der Synagogengemeinde Hameln gekauft. Seine Größe betrug anfangs ca. 878 qm. Von dieser ursprünglichen Anlage sind noch Teile der Einfriedung erhalten. Durch das rasche Anwachsen der Gemeinde seit Mitte des 19. Jahrhunderts musste der Friedhof 1880 auf insgesamt 2126 qm erweitert werden. Zusätzlich erhielt er eine Ummauerung. 1908 gab sich die Synagogengemeinde eine Friedhofs- und Beerdigungsordnung. Diese regelte genau die Belegung und bestimmte detailliert die Pflegebedingungen der Grabstellen.

Nach dem Regierungswechsel Januar 1933 versuchten die Nationalsozialisten, alles Jüdische aus dem öffentlichen Raum und der Wahrnehmung zu verdrängen. Jüdische Friedhöfe galten als 'Schandflecken', auch aufgrund der verbreiteten Ansicht, alles jüdisch sei 'schmutzig', "der Jude der Grabpflege völlig abhold", wie einem Schreiben des Regierungspräsidenten Hannover 1938 zu entnehmen ist. Erstes Ziel der Säuberung wurden die Friedhöfe der kleinen Gemeinden, deren Mitglieder als erste in die Städte geflohen waren. So erklärte sich 1937 die Synagogengemeinde Hameln dazu bereit, die Bestattung der Verstorbenen der Coppenbrügger Gemeinde, deren Friedhof im Mai 1938 offiziell geschlossen wurde, auf dem Hamelner Friedhof zuzulassen.

Am 9.11.1938 wurde der jüdische Friedhof Hameln völlig verwüstet. Die Grabsteine wurden umgestürzt, zum Teil in Splitter gehackt oder stark beschädigt. Die Zerstörungen waren so umfassend, dass die Stadtverwaltung die Gelegenheit als günstig ansah, den jüdischen Bestattungsort aus Hameln zu entfernen. Der Landrat, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Neuanlage gefallen wäre, wies dies zurück. Aber erst auf die Anweisung des Regierungspräsidenten Hannover hin, den Juden eine Bestattungsmöglichkeit zu garantieren, gab die Stadt Hameln nach. In seinen Begehrlichkeiten zunächst gebremst, forderte der Hamelner OB Detlef Schmidt daraufhin die jüdische Gemeinde am 30.12.1938 ultimativ auf, die Schäden beseitigen zu lassen: "Ich ersuche, die Instandsetzung und Ordnungsmäßige Verschließung des Friedhofes Scharnhorststraße umgehend veranlassen zu wollen".

Die "Verkaufsverhandlungen"

Seit der formellen Auflösung der jüdischen Gemeinde Hameln 1939 wurden Friedhof und Synagoge nur noch als reine Immobilienobjekte betrachtet, welche die Stadt gewinnträchtig verwerten wollte.

Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, einer dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unterstellten Zwangsvereinigung, oblag auch die Verwaltung und Abwicklung der verbliebenen jüdischen Einrichtungen. In ihrem Auftrag erklärte sich im Dezember 1939 Elias Birnbaum bereit, "die Besitzverhältnisse und den Zustand der verschiedenen Friedhöfe in der Umgebung Hamelns zu ermitteln", im Juni 1940 wies die Reichsvereinigung die Jüdische Gemeinde an, alle auf den Friedhöfen Hamelns und Umgebung seit Juni 1939 aufgetretenen Schäden zu erfassen. Da zeitgleich auch die Reparaturen am Friedhof vorangetrieben wurden, sah es zunächst so aus, als ob dies auf Wiederherstellung und Erhalt der jüdischen Begräbnisstätten hinauslaufen sollte. Im März 1940 versuchte Max Birnbaum die Wiederaufrichtung der Grabsteine in die Wege zu leiten. Der Versuch scheiterte daran, dass der einzige Grabsteinsetzer, der dazu bereit war, die Kosten so hoch veranschlagte, dass die Reichsvereinigung die Übernahme ablehnte. Aus finanziellen Gründen blieb es bei nur oberflächlichen Reparaturen.

Versuche der Reichsvereinigung, Ende 1940 und Mitte 1941 die für einen Verkauf nötigen amtlichen Dokumente zu erhalten (Eigenbesitzzeugnis, Grundbuchauszug), belegen, dass tatsächlich eher der Verkauf des Grundstückes geplant war. Am 22.4.1942 antwortete die zuständige Bezirksstelle der Reichsvereinigung auf Anfrage des Hauptsitzes Berlin, dass "ein Verkauf des Friedhofes in Hameln zurzeit noch nicht in Betracht käme, da der Friedhof für die noch dort lebenden Juden als Begräbnisplatz erhalten bleiben muss".

Nachdem die letzten Hamelner Juden im Juli 1942 deportiert worden waren - es blieben noch die mit einem 'Arier' verheirateten Juden zuächst verschont -, begann das  Geschachere um den Friedhof. Die Verkaufsverhandlungen mit den Kommunen führte die Reichsvereinigung, die 1942 ihre Aufgaben weitgehend abgeschlossen hatte und nun vom RSHA die Weisung erhielt, die Friedhöfe den Kommunen anzubieten. Der Weisung waren zahlreiche Anfragen von am Erwerb interessierten Gemeinden vorausgegangen. Als Kaufpreis sollte der ortsübliche Bodenpreis je qm zugrunde gelegt werden, die gesetzlich garantierte Liegefrist von 30 Jahren musste eingehalten und der Friedhof für diese Dauer angemessen in Stand gehalten und verschlossen werden.

In Rundschreiben an die Kommunalverwaltungen fragte die Reichsvereinung am 19.11.1942 in Hameln an: "Von unserer Aufsichtsbehörde werden wir gehalten, die entbehrlich gewordenen Jüdischen Friedhöfe zu veräußern. Hierzu gehört auch der Jüdische Friedhof von Hameln. (...) Wir erlauben uns daher die höfliche Anfrage, ob die Stadt Hameln am Erwerb des Friedhofes interessiert ist."

Gleichzeitig mit dem Verkaufsangebot begann bereits die Verwertung der jüdischen Friedhöfe. Gemäß einer Weisung Himmlers forderte die Stadt Hameln am 24.11. die Bezirksstelle der Reichsvereinigung in Hannover auf, die entschädigungslose Demontage und Ablieferung aller Metallgegenstände (Grabeinfriedungen, Grabmäler etc.) von jüdischen Friedhöfen in die Wege zu leiten. Nachdem die Bezirksstelle am 22.12. mitteilte, es gebe auf dem Friedhof in Hameln bereits keine Metalle mehr, signalisierte Stadtvermessungsrat Gerhard Reiche als Vertreter der Stadt am 29.12. Interesse am Ankauf des Geländes. Er machte die Höhe des ortsüblichen Bodenpreises aber von den "gestellten Kaufbedingungen" abhängig. Insbesondere wollte er wissen, was unter einer "angemessenen Instandhaltung" des Friedhofes zu verstehen sei, vor allem, da "dieser augenblicklich verwahrlost ist". Die Reichsvereinigung präzisierte Anfang 1943 ihre Vorstellungen dazu: "Es wird Wert darauf gelegt, dass in bescheidenen Grenzen äußerlich für einen Zustand gesorgt wir, der Beanstandungen vermeidet" und bat um Anerkennung der Bedingungen.

Nun wollte Reiche genau wissen, "wie lange die Liegefrist für wieviel Gräber ist?". Die Reichsvereinigung schickte daraufhin einen Fragenkatalog, um die nötigen Berechnungen anstellen zu können, deren Beantwortung Reiche barsch ablehnte. Er forderte lediglich Angaben zum Alter der Gräber - welche die Reichsvereinigung nicht wissen konnte -, um seine eigenen Berechnungen über die Liegefrist machen zu können. "Eine spätere Instandhaltung der Gräber usw. kommt nicht in Frage". Die Reichsvereinigung wies nochmals daraufhin, dass sie ohne weitere Angaben keine Aussagen zur Restliegezeit machen könne. Am 4.2.1943 lehnte Reiche jegliche Anerkennung einer Verpflichtung ab, das Grundstück habe so "keinen Wert", "koste nur Geld" und bot lediglich "0,10 RM je qm".

Die Reichsvereinigung hatte zwischenzeitlich vom RSHA die Weisung erhalten, alle Grabsteine der obsolet gewordenen Friedhöfe zu veräußern. Am 23.2.1943 fragte sie bei der Steinmetzhauerei Fritz Dammann in Hameln an, ob diese bereit wäre, die Steine zu erwerben. Dammann zeigte nicht nur an den Steinen Interesse, sondern auch an Ankauf oder Pachtung des Geländes als Lagerplatz. Er sagte zu, sich zur Einhaltung der Liegefrist und Verschließung zu verpflichten. Da die Friedhöfe aber nur dann an Dritte verkauft werden durften, wenn die Gemeinden kein Interesse am Ankauf hatten, versuchte die Reichsvereinigung - sichtlich verärgert über das "erheblich unter dem Durchschnitt liegende Kaufangebot" der Stadt Hameln - durch die Ermittlung des üblichen Pachtzinses die Preisbemessung zu erhöhen. In der Hoffnung, dass die aus einer Verpachtung zu erwartenden Einnahmen die Stadt zum Kauf bewegen würden, riet man Dammann sich wegen einer evtl. Pachtung direkt an die Stadt Hameln zu wenden, da das Gelände an diese verkauft werden müsse.

Ein Rundschreiben des Deutschen Gemeindetages vom 22.3.1943 an die Kommunen der Provinz Hannover untermauerte Reiches Preisvorstellungen. Es gäbe keine vom RSHA festgelegten Richtlinien, dem Kaufpreis sei der "niedrigste Verkaufswert" zugrunde zulegen, bei Problemen mit dem Verkäufer solle man sich 'vertrauensvoll an das RSHA wenden'. Die Ruhefristen ließen sich allerdings nicht manipulieren, da auch für jüdische Friedhöfe die "seuchenpolizeilichen Bestimmungen des allgemeinen Friedhofsrechts" galten.

StadtA Hameln Acc. 2001/11

Die Reichsvereinigung lehnte das Angebot der Stadt am 4.6.43 ab. Inzwischen hatte sie Verhandlungen mit Dammann aufgenommen, der bereit war, das Gelände für 150,- RM jährlich zu pachten, es in Stand zu halten und zu verschließen. Reiche beantragte daraufhin beim Regierungspräsidenten Hannover - mit Hinweis auf die Einstellung des RSHA zu dem Thema - eine Preisfestsetzung auf 0,10 RM/qm, dies wäre in Hameln der übliche Preis für "Ödland". Rechne man die Kosten für Instandhaltung, Planierung und Entfernung der Grabsteine hinzu - zusammen 5212,60 RM - ergäbe das sogar 2,50 RM/qm, was deutlich zu hoch sei .

StadtA Hameln Acc. 2001/11

Der Regierungspräsident stimmte am 10.7. zu. Reiche verweigerte daraufhin am 7.8. der Reichsvereinigung die Erlaubnis zur Verpachtung an Dammann und verwies auf die Zustimmung des Regierungspräsidenten zum Ankaufpreis von 0,10 RM/qm. Zwischenzeitlich wurde auch von 'wissenschaftlicher' Seite Interesse angemeldet, freilich nicht aus denkmalpflegerischem Verantwortungsgefühl. Das Reichsinstitut für Geschichte wünschte Anfang August 1943 die fotografische Dokumentation zum "Zwecke der genealogischen Erforschung des Judentums", fügte aber hinzu, sich nicht aus Pietät, sondern im "Interesse der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Hauptgegner unseres Volkes" für die Erhaltung einzusetzen. Wider besseren Wissens die Unwahrheit sagend, antwortete Reiche am 2.9.1943, "die Steine sind bereits verkauft, eine Auswertung des Materials kann nicht mehr stattfinden".

StadtA Hameln Acc. 2001/11

Reiches Bemühungen, den jüdischen Friedhof günstig und ohne Auflagen in die Hand zu bekommen, wurden ausgerechnet von den Finanzbehörden zunichte gemacht. Die Reichsvereinigung war zum 10.6.1943 bis auf einige Rumpforganisationen aufgelöst worden, das Restvermögen, wozu der Friedhof in Hameln gehörte, kam unter die Verwaltung der OFP. Da die Reichsvereinigung infolgedessen auf Reiches Schreiben vom August nicht mehr reagierte, insistierte er Ende Oktober beim OFP Hannover darauf, den Verkauf an Dammann zu verbieten, da "die Stadtgemeinde aus städtebaulichen Gründen ein erhebliches Interesse daran habe, das Gelände in die Hand zu bekommen". Aber auch Dammann wandte sich an den OFP. Dieser sagte ihm zu, seinen Kaufantrag an das FA Hameln weiterzuleiten, dem seit dem 3.11.43 die Verwaltung des Friedhofs oblag. Am 7.12. untersagte das Finanzamt den Verkauf an die Stadt und stimmte der Verpachtung an Dammann zu. Reiche mochte nicht klein beigeben und forderte zumindestens noch das Vorkaufsrecht der Stadt für die Zeit "nach dem Krieg". Im Dezember wurden die Steine für 1215,- RM an Dammann zur 'Weiterverwertung' verkauft und der Friedhof als Lagerplatz für 150,- RM jährlich verpachtet. Die in der Pogromnacht 1938 entstandenen Schäden wurden bis weit über das Kriegsende hinaus nicht beseitigt.

Ausblick - Der jüdische Friedhof nach 1945

Der Pachtvertrag wurde im Oktober 1945 für ungültig erklärt. Da keiner der überlebenden jüdischen Bürger nach Hameln zurückkehren wollte, blieb die Verwaltung des Geländes beim FA Hameln. Auf Bitte der Jüdischen Gemeinde Hannover und nach Anordnung der britischen Verwaltung erklärte sich die Stadt Hameln im April 1946 schließlich zur Instandsetzung der Anlage bereit. Sie beauftragte die Fa. Dammann und stellte 3000,- DM zur Verfügung. Für die  Rekonstruktion der Grabsteine stand kein Belegungsplan zur Verfügung. Grabsteinreste transportierte Dammann ab, ließ andere an der Mauer oder unter dem Efeu liegen. Dr. Ernst Katzenstein, der 1950 den Friedhof aufsuchte, fand keine Spur der Grabes seiner Familie. Die Hartnäckigkeit weiterer Angehöriger führte schließlich dazu, dass einzelne Steine, die auf einem christlichen Friedhof zur 'Sekundärverwendung' abgestellt worden waren, zurückgeholt und restauriert werden konnten. Die endgültige Rückerstattung des Friedhofes erfolgte erst am 5.12.1952. 1963 trat der Landesverband der Jüdischen Gemeinden Niedersachsens einen Teil des Friedhofes an die Stadt ab, um Platz für Straßenbaumaßnahmen zu schaffen. Im Gegenzug erneuerte die Stadt die Einfriedung des Friedhofes.

 

 

 

 

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