Die 'nichtstaatlichen' Maßnahmen - Boykott und "Radauantisemitismus"
Die erste Phase der Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben war bestimmt durch die Boykottaktionen, die am 1.4.1933 begannen.Von den Parteiortsgruppen als 'Nachweis des Volkswillens' initiiert, stießen sie auf weitgehende Zustimmung und Unterstützung in großenTeilen der Bevölkerung. Die Behörden hielten sich bis 1938 noch weitgehend zurück und überließen die massive Verunsicherung der Geschäftsleute und ihrer Kunden dem "Radauantisemitismus" der Straße. Offensiveres Auftreten staatlicher Organe hätte frühzeitig zur Abwanderung jüdischen Kapitals geführt und dieses dem Zugriff des Staates entzogen. Dem anhaltenden Druck, den Parteimitglieder und -anhänger auf Geschäftsleute, deren Kundschaft und Lieferanten sowie auf Vorgesetzte, Kollegen und Mitarbeiter auch nach Beendigung des Boykotttages ausübten, hielten viele Betroffene und vor allem die kleineren jüdischen Geschäftsleute nicht stand und gaben auf.
In Hameln war die Situation besonders schlimm, wie aus Eingaben der Reichsvereinigung der Juden an das Reichsministerium der Wirtschaft deutlich wird. So wird das "... in Hameln schon immer besonders scharfe Vorgehen gegen die dortigen Juden" beklagt und bemerkt, "Die Unruhe in Hameln sei durch Flugzettel, Plakate, Fensteraufschriften besonders groß". Wie erfolgreich die Repressalien waren, zeigen die Lageberichte 1934/35 des Hamelner OB Detlef Schmidt an den Regierungspräsidenten Hannover:
"Durch die gegen das Judentum ergriffenden Maßnahmen ist der Umsatz in den jüdischen Geschäften stark zurückgegangen, wodurch einige der größeren Geschäfte in die Hände von Nicht-Juden übergingen. (...) Mehrere hiesige jüdische Geschäfte sind in letzter Zeit auf arische Inhaber übergegangen. In absehbarer Zeit wird in Hameln kein Geschäft mehr von Juden betrieben werden".
Neben der erfolgreichen Verdrängung kleiner und mittelständischer Firmen wurden in Hameln bereits bevor der Staat 1938 die gesetzlichen Grundlagen zur Ausschaltung der Juden aus größeren Industrieunternehmen schuf die großen jüdischen Unternehmen Fa. Otto Kuhlmann & Co. Teppichwerke GmbH und die Vereinigten Wollwarenfabriken Marienthal & Albert Steinberg GmbH arisiert.
In den Jahren 1935 bis 1938 schien sich die Situation zunächst zu entspannen und zu stabilisieren. Der anhaltende Druck in diesen Jahren zwang aber auch erfolgreiche Geschäfte wie die Konfektionswaren- und Schuhgeschäfte der Familie Keiser zur Aufgabe.
Die staatlichen Maßnahmen - Die Arisierung der jüdischer Betriebe ab 1938
Nach dem 9.11.1938 ließen Staat und Behörden jede Zurückhaltung fallen. Mit den Ausschreitungen der Pogromnacht begann die vorletzte Phase der 'Judenpolitik', die Vorbereitung der Vernichtung. Von November 1938 an wurde die Umsetzung der Judenpolitik in die Hände der Ämter und Verwaltungen gelegt. Ziel des von Heydrich wesentlich gestalteten Konzeptes war es, die Juden völlig aus dem Wirtschaftsleben zu verdrängen und die Auswanderung voran zu treiben. Im Unterschied zu den Jahren 1933-38 war die Hauptmaßgabe nun, dass die Zielsetzungen ausschließlich auf gesetzlichem Wege erreicht werden sollten. Landesfinanzämter - seit 1937 Oberfinanzpräsident (OFP) genannt -, örtliche Finanzämter und Kommunalbehörden wurden von nun an durch eine Unzahl an Gesetzen, Verordnungen (VO), und Durchführungsverordnungen (DVO) mit dem nötigen gesetzlichen Rüstzeug ausgestattet.
Für die in Hameln noch verbliebenen jüdischen Geschäfte und Betriebe kam das endgültige Aus mit der 1. VO zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12.11.1938. Sie ordnete die Schließung jüdischer Gewerbebetriebe an, untersagte es Juden, Handwerksbetriebe zu führen und Waren oder gewerbliche Leistungen anzubieten.
In vorauseilender Ausführung dieser VO wurden bereits zwei Tage vorher, in der Pogromnacht am 9.11. und am folgenden Tag, die letzten verbliebenen jüdischen Geschäfte Bernstein und Hammerschlag von SS, NSV und Kripo geplündert, bzw. 'beschlagnahmt' und am 12.11. - pünktlich zum Inkrafttreten der VO - zwangsgeschlossen.
Am 3.12.1938 wurde die VO über den Einsatz des jüdischen Vermögens erlassen, ihre sofortige Umsetzung am 16.1.1939 verfügt. Sie lieferte die gesetzliche Grundlage dafür, die Besitzer jüdischer Betriebe zu zwingen, diese innerhalb einer bestehenden Frist zu veräussern und abzuwickeln. Ferner enthielt die VO auch den Zwang zum Verkauf jeglichen Grundeigentums.
Die Mehrzahl jüdischer Unternehmen, Betriebe und Geschäfte in Hameln betraf das nicht mehr. Sie waren von den Behörden schon lange vor Erlass der gesetzlichen Grundlagen aufgelöst und arisiert worden. Desgleichen lief auch die Anordnung des Regierungspräsidenten Hannover an die Oberbürgermeister vom 25.3.1939, nach bisheriger erfolgreicher Umsetzung der VO sich nun noch der Großunternehmen mit jüdischer Beteiligung anzunehmen, in Hameln ins Leere. Bezüglich der noch in Frage kommenden Blanjo Handelsgesellschaft mbH. ( Blank und Josephs, ehem. O. Kuhlmann Teppichwerk GmbH) konnte der OB Hameln am 12.4.1939 melden, dass "..die Firma sich seit 1935 in Liquidation befindet und heute als ausgeschieden aus dem Handelsverkehr gelten kann. (...) Weitere Betriebe mit jüdischer Beteiligung gibt es in Hameln nicht mehr".
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