Das "Judenhaus", Pferdemarkt 8 (1994)
Rieka Katz (14. Sept. 1870 Telgte - 1942 Maly Trostinec?)
Walter Katz (7. Feb. 1904 Posen - 7. Jan. 1939 Buchenwald)
Karl Katz (5. Juli 1905 Hameln)
Die Witwe des Viehhändlers Abraham Katz war Eigentümerin des Hauses Pferdemarkt 8, in dem sich die Wohnung der Familie und der Viehbetrieb befanden. Zusammen mit ihren beiden Söhnen Walter und Karl führte sie nach dem Tod ihres Mannes den Betrieb weiter. Finanziell kamen sie gut aus. Der Regierungswechsel 1933 und der Boykott jüdischer Geschäfte ließen die Umsätze jedoch stark zurückgehen. Schließlich musste die Viehhandlung nach dem Entzug der Handelserlaubnis 1937 aufgegeben werden. Karl wanderte noch im Oktober in die USA aus, der in Hameln verbliebene Bruder Walter wurde in der Pogromnacht am 9.11.1938 in "Schutzhaft" genommen und im KZ Buchenwald interniert, wo er am 7.1.1939 ums Leben kam.
Karl Katz (Bildnachweis: HStA Hannover, Nds. 110 W Nr. 1/14076 E1 Bl. 9a)
Walter Katz (Bildnachweis: Gelderblom, Sie waren Bürger der Stadt, S. 61)
Die alltägliche Bedrohung und der tragische Tod des Sohnes drängten die Witwe zu der Entscheidung, nun energisch ihre eigene Auswanderung zu betreiben. Damit waren erhebliche Kosten verbunden: als Grundbesitzerin mit wenig Bargeldbeständen war sie zum Verkauf ihres Hauses gezwungen um die entsprechenden Mittel zur Auswanderung erhalten. Hinzu kam die in Raten zu zahlende Judenvermögensabgabe, die ein Viertel des Gesamtvermögens betrug.
Ein Käufer für das Haus fand sich schnell: Der junge Viehhändler Heinrich Habekost unterzeichnete am 25.2.1939 ein notarielles Kaufangebot über 23.000,- RM. Nach Übernahme einer bereits auf dem Grundstück ruhenden Hypothek verblieb als Kaufpreis 19.296,- RM - etwas weniger als der Einheitswert. Rieka Katz nahm das Angebot am 18.7. an. Seit dem 3.12.1938 (VO über den Einsatz des jüdischen Vermögens) bedurften Grundstücksverkäufe durch Juden der Genehmigung durch den Regierungspräsidenten. Die Transaktion wurde nach Erteilung dieser Genehmigung am 1.8. rechtskräftig. Der Vorgang war inzwischen auch an die Devisenstelle des OFP Hannover gemeldet worden, die für das Vermögen der Frau Katz Sicherungsanordnung erließ: Ab dem 26.9.1939 durfte sie mit Ausnahme eines Freibetrages von monatlich 150,- RM nur noch mit Genehmigung der Devisenstelle über ihr Bankguthaben verfügen. Auch der Erlös aus dem Hausverkauf sollte auf das "beschränkt verfügbare Sicherungskonto" überwiesen werden. Doch es gab Komplikationen: Heinrich Habekost war zum Heeresdienst eingezogen worden und konnte den Kaufpreis nicht aufbringen. In der Hoffnung, den ursprünglichen Vertrag anullieren lassen zu können, schloß Rieka Katz Ende Januar 1940 einen zweiten Kaufvertrag. Da Habekost jedoch nichts mehr von sich hören ließ, konnte weder der eine Vertrag aufgelöst, noch der andere genehmigt werden.
Um wenigstens ihre Auswanderung bezahlen zu können, handelte die Witwe mit der zweiten Kaufanwärterin eine Darlehenshypothek über 3000,- RM aus. Das Genehmigungsschreiben wurde erst nach monatelangem Ringen mit den Behörden ausgefertigt, unter der ausdrücklichen Maßgabe, den Betrag nur für Auswanderungszwecke zu verwenden. Kostbare Zeit war vergangen, in der Papiere für die Ausreise besorgt worden waren, und noch immer stagnierte der Verkauf des Grundstücks. Letztlich konnte die Auflassung erst am 20.4.1942 erfolgen, nachdem Habekost seine Hoffnungen auf den Erwerb aufgegeben und die Liegenschaft an Wilhelm Bültemeyer (vgl. Verzeichnis ehemaliger jüdischer Grundstücke in Hameln) weiterverkauft hatte. Ebenjenen Herrn Bültemeyer, der bereits 1938 einen Kaufantrag für das Haus gestellt hatte, doch durch Frau Katz offenbar mehrfach übergangen worden war - vermutlich wegen seiner Eigenschaft als langjähriges Parteimitglied und SA-Mann. Zu diesem Zeitpunkt war in Berlin bereits die 'Endgültige Lösung der Judenfrage' beschlossen worden. Wenige konnten sich noch in den letzten Wochen bis zum 23.10.1941, dem Tag der Anordnung des Ausreiseverbotes für Juden, ins Ausland retten; Rieka Katz gehörte nicht zu ihnen.
Seit 1939 wurde das Haus Pferdemarkt 8 als 'Judenhaus' genutzt; neben Rieka Katz' Schwester Henny Herz und Paula Cahn, die möglicherweise schon länger in dem Haus lebten, mussten nun Johanne Michaelis, Ida Weinberg und Albert Jonas bei ihr einziehen. Nachdem Ida Weinberg bereits am 31.3.1942 nach Warschau deportiert worden war, erhielten Mitte Juli 1942 nun auch die anderen Frauen die vor der Deportation auszufüllende 16-seitige Vermögenserklärung. Sehr viel blieb Rieka Katz hier nicht einzutragen: unter "Guthaben bei Geldinstituten" vermerkte sie: "Bank + Sparkassenguthaben bei Kreissparkasse Hameln als Spende der Reichsvereinigung übertragen für Heimeinkauf", die übrigen der genau aufgelisteten Posten fallen in die Rubrik "Wohnungsinventar und Kleidungsstücke". Am 17.7.1942 unterzeichnete die inzwischen 71-Jährige diese Liste. Fünf Tage später - sie war inzwischen in das Sammellager in der Israelitischen Gartenbauschule Hannover-Ahlem gebracht worden -, wurde ihr die Einziehungsverfügung für ihr gesamtes Vermögen zugestellt.
Während tags darauf der Transport Hannover III seinem Ziel Theresienstadt entgegenfuhr, von wo aus Rieka Katz am 26.9.1942 in das Vernichtungslager Treblinka weitertransportiert wurde, beschäftigte man sich an den Heimatorten der Deportierten mit den verwertbaren Resten. Erhalten ist eine Abschrift des Versteigerungsprotokolls für den Katz'schen Hausrat. Am 7. und 13.11.1942 fanden 52 Posten neue Besitzer. Die Bieter waren aus Hameln selbst und aus den umliegenden Ortschaften angereist, sie erstanden Möbel, Küchenutensilien, Wäschestücke. Das bei weitem teuerste Stück war ein Sofa für 75,-RM, am wenigsten wurde mit 1,40 RM für eine Brille mit Futteral geboten. Nach Abzug der Versteigerungskosten wurde der verbleibende Reinerlös von 446,78 RM "an die Finanzkasse abgeführt". Damit hatten die Behörden das gesamte Vermögen der Familie Katz vereinnahmt, - ein Betrag von 21.220,96 RM.
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