Nach den exzessiven antisemitischen Übergriffen der Pogromnacht übernahmen Gesetzgebung und Verwaltung die sogenannte ' Entjudung der deutschen Wirtschaft', wie es im 1. Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministeriums zur Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3.12.1938 amtlich hieß. Nachdem mittels der Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12.1.1938 (RGBl. I, S. 1580) "die Juden aus dem gesamten Einzelhandel, dem selbstständigen Handwerk und dem Marktverkehr bereits allgemein ausgeschieden worden waren", oblag es nun den höheren Verwaltungsbehörden, die jüdischen Betriebe in Großhandel und Industrie zu zerschlagen.
Weitere Schritte zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben waren die, ebenfalls in diesem Erlass geregelte Entjudung des Grundbesitzes und die Aneignung des Vermögens der jüdischen Bürger durch Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe.
Eine Vielzahl von Verordnungen erschwerte das Leben und Überleben immer mehr. Im Zuge des Gesetzes über die Mietverhältnisse mit Juden vom April 1939 wurden auch in Hameln sog. 'Judenhäuser' eingerichtet: bis 1941 mussten fast alle noch im Ort verbliebenen Juden in die Häuser Pferdemarkt 8 und Neue Marktstr. 13 ziehen.
Am Ende dieses wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verdrängungs- und Ausgrenzungsprozesses standen die Deportation und physische Vernichtung, die von langer Hand geplant wurden. Anfang November 1941 wurden als erstes die Oberfinanzpräsidenten, dann die Finanzämter über die bevorstehende Deportation der Juden informiert. Sie sollten sich darauf vorbereiten die zurückgelassenen jüdischen Vermögen, Immobilien und persönlichen Hinterlassenschaften zu verwalten und zu verwerten.
Als im März 1942 auch die Juden Hamelns deportiert werden sollten, lebten noch 27 Personen in den Häusern. Mit dem ersten Transport wurden am 31.3.1942 13 von ihnen in das Warschauer Ghetto deportiert; die übrigen – alle über 65 Jahre alt – wurden dem zweiten Transport zugeteilt, der die Sammelstelle auf dem Gelände der Gartenbauschule Ahlem bei Hannover am 23.7.1942 Richtung Theresienstadt verließ.
Plünderung und Bereicherung von Amt wegen
Das Finanzamt Hameln hatte die Aufgabe, den zurückgelassenen Besitz zu 'verwerten': Spar- und Barvermögen, Wertpapiere, noch nicht veräußerte Liegenschaften und Immobilien sowie die persönlichen Gegenstände wurden für die Reichsfinanzkasse vereinnahmt.
In öffentlichen Versteigerungen von Möbeln und sonstigem Hausrat, die regen Zulauf fanden, 'verwerteten' die Hamelner Bürger ihre jüdischen Nachbarn - wie überall in Deutschland. Die Versteigerungen wurden mit so großer Begeisterung aufgenommen, dass sich bei den Finanzämtern die Anfragen nach dem nächsten Transport und somit der nächsten Versteigerung häuften. Aber auch die Ämter bereicherten sich an den Hinterlassenschaften der Opfer.
Die Bereicherungssaktionen in Hameln sorgten nebenbei dafür, dass bald jede Spur jüdischen Lebens in der Stadt Hameln ausgelöscht war. Heute zeugt nur noch der Friedhof mit teilweise rekonstruierten Grabmälern und eine Mahnmal von der Hamelner Synagogengemeinde.
Anforderung des FA Hameln von Essgeschirr für die Kantine
Betr.: Ausstattung der Diensträume und Dienstwohnungen mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen aus früheren jüdischen Besitz